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Verhaltensregeln in der Rheinschlucht

Die vielfältige und einzigartige Natur, Flora und Fauna in der Rheinschlucht dankt Ihnen, wenn Sie nachfolgende Regeln einhalten.

Wanderwege
Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten Wanderwege.
Bikewege
Der Wanderweg entlang des Rheins ist keine Bikeroute.
Stark gefährdete Vogelarten schützen
Betretungsverbot der mit Tafeln markierten Kiesbänke vom 1. April bis 15. Juli zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten Flussregenpfeifer und Flussuferläufer.
Campieren
Campieren ist ausschliesslich auf offiziellen Campingplätzen erlaubt.
Auf dem Wasser
Anlandung mit Kanus und Booten nur an markierten Stellen erlaubt.
Feuerstellen
Bitte benutzen sie nur offizielle Feuerstellen und beachten sie mögliche Feuerverbote.
Littering
Bitte nehmen Sie ihren Abfall wieder mit.
Leinenpflicht
Hunde sind in der Rheinschlucht an der Leine zu führen.