Verhaltensregeln in der Rheinschlucht
Die vielfältige und einzigartige Natur, Flora und Fauna in der Rheinschlucht dankt Ihnen, wenn Sie nachfolgende Regeln einhalten.
Wanderwege Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten Wanderwege. |
Bikewege Der Wanderweg entlang des Rheins ist keine Bikeroute. |
Stark gefährdete Vogelarten schützen Betretungsverbot der mit Tafeln markierten Kiesbänke vom 1. April bis 15. Juli zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten Flussregenpfeifer und Flussuferläufer. |
Campieren Campieren ist ausschliesslich auf offiziellen Campingplätzen erlaubt. |
Auf dem Wasser Anlandung mit Kanus und Booten nur an markierten Stellen erlaubt. |
Feuerstellen Bitte benutzen sie nur offizielle Feuerstellen und beachten sie mögliche Feuerverbote. |
Littering Bitte nehmen Sie ihren Abfall wieder mit. |
Leinenpflicht Hunde sind in der Rheinschlucht an der Leine zu führen. |