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Geschützte Alpenpflanzen

Einige Pflanzenarten sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht gepflückt, ausgegraben, ausgerissen oder beschädigt werden. Informieren Sie sich über geschützte Pflanzen.

In den Alpen gibt es über 3000 Alpenblumen. Einige Arten sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht gepflückt, ausgegraben, ausgerissen oder beschädigt werden.

Zu den geschützten Pflanzen gehören:

  • Alle Orchideenarten
  • Feuerlilie
  • Türkenbund und Paradieslilie
  • Alpen-Mannstreu
  • Alpen-Akelei
  • Edelweiss
  • Aurikel
  • Wollgräser

Daneben gibt es Arten, die einzeln, jedoch nicht massenweise gepflückt werden dürfen. Tragen Sie bitte Ihren Teil zur Erhaltung der Alpenpflanzen bei und lassen Sie nach Ihnen kommenden Wanderer wie auch spätere Generationen an diesem wunderschönen Anblick teilhaben.